Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen zufügen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Die Teilkasko-Versicherung für Personenwagen übernimmt die Reparaturen oder Ersatzkosten bei Schäden infolge von Feuer, Elementarereignissen, Glasbruch, Marderbissen oder Diebstahl. Die Vollkasko bietet zusätzlich zur Teilkasko Versicherungsschutz bei Kollision oder Zerkratzen des Fahrzeuges. Dies empfiehlt sich unter Anderem für neue und geleaste Fahrzeuge.

Auch bei grösster Vorsicht kann doch einmal etwas passieren. Der Bonusschutz schützt Sie nach dem ersten Schadenfall vor Prämienerhöhung.

Die Parkschadenversicherung übernimmt Schäden, die Ihrem parkierten Auto durch unbekannte Personen zugefügt werden.

Regressverzicht bei Grobfahrlässigkeit: Sollten Sie durch grobfahrlässiges Verhalten Schäden verursachen (ausgenommen unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln), verzichtet der Versicherer auf das ihm gesetzlich zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht.

Wenn Sie mit Ihrem Motorfahrzeug (bis 3,5 t) eine Panne oder einen Unfall haben, geniessen Sie automatisch den Schutz der Assistance Pannenhilfe.

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